ENSI veröffentlicht revidiertes Organisationsreglement

Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI publiziert sein Organisationsreglement. Dieses legt im Detail die Aufgaben, Verantwortlichkeiten, Organisation und Geschäftsführung des ENSI fest.

Das Bundesgesetz über das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat beauftragt den ENSI-Rat, ein Organisationsreglement zu erlassen. Mitte Mai hat der ENSI-Rat eine überarbeitete Fassung des Reglements verabschiedet, welches per 1. Juli 2017 in Kraft tritt.

Im Sinne der Transparenz macht das ENSI sein Organisationsreglement auf der Webseite der Öffentlichkeit zugänglich. Definiert werden darin insbesondere Einzelheiten zu Aufgaben, Kompetenzen und Verfahren des ENSI-Rates und der Geschäftsleitung.

ENSI-Rat

Der ENSI-Rat besteht aus sieben vom Bundesrat gewählten Mitgliedern. Der ENSI-Rat ist das strategische und interne Aufsichtsorgan des ENSI. Unter anderem legt er für jeweils vier Jahre die strategischen Ziele fest, überwacht die Geschäftsführung und die Aufsichtstätigkeit, genehmigt die Jahresrechnung und erlässt das Organisations- und das Personalreglement sowie die Gebührenverordnung des ENSI.

Geschäftsleitung

Die Geschäftsleitung (GL) setzt sich aus dem Direktor sowie den Leitern der verschiedenen Bereiche des ENSI zusammen, wie sie im Organigramm beschrieben sind. Als operatives Organ des ENSI ist die GL insbesondere verantwortlich für den Erlass von Verfügungen und die Verabschiedung von Gutachten in Bezug auf die nukleare Sicherheit und Sicherung, die Umsetzung von strategischen Vorgaben des ENSI-Rates, die Einstellung des Personals und die Erstellung und Aktualisierung von Richtlinien für die Aufsichtstätigkeit. Zudem unterstützt die GL den ENSI-Rat bei seinen Aufgaben, informiert die Öffentlichkeit und vertritt das ENSI in internationalen Organisationen.