Bundesrat genehmigt den Tätigkeits- und Geschäftsbericht 2023 des ENSI-Rates
Der ENSI-Rat beurteilt in seinem Tätigkeits- und Geschäftsbericht die Aufsichtstätigkeit und Geschäftsführung des ENSI als kompetent und wirksam.
Der ENSI-Rat beurteilt in seinem Tätigkeits- und Geschäftsbericht die Aufsichtstätigkeit und Geschäftsführung des ENSI als kompetent und wirksam.
Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI hat die gesetzten Ziele erreicht. Zu diesem Schluss kommt der ENSI-Rat in seinem Tätigkeits- und Geschäftsbericht 2012, den der Bundesrat heute genehmigt hat. „Der ENSI-Rat ist mit der Geschäftsführung und der Aufsichtstätigkeit des ENSI im vergangenen Jahr zufrieden“, fasst ENSI-Ratspräsidentin Anne Eckhardt das Resultat zusammen. Die Ereignisse in Japan von 2011 […]
Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung Kenntnis vom Tätigkeits- und Geschäftsbericht des ENSI-Rates 2011 genommen. Darin erachtet der ENSI-Rat die Zielerreichung als gut. Im Mittelpunkt standen 2011 die Ereignisse in Fukushima und die Folgerungen daraus. „Das ENSI hat die gesetzten Ziele erreicht“, fasst die Präsidentin des ENSI-Rates zusammen.
Der vorliegende Bericht gibt einen Überblick über die Tätigkeiten des ENSI-Rats. Er beinhaltet Angaben zur Aufsicht, zum Stand der Qualitätssicherung sowie zum Zustand der Kernanlagen.
Der vorliegende Bericht gibt einen Überblick über die Tätigkeiten des ENSI-Rats. Er beinhaltet Angaben zur Aufsicht, zum Stand der Qualitätssicherung sowie zum Zustand der Kernanlagen.