Bundesrat genehmigt den Tätigkeits- und Geschäftsbericht 2023 des ENSI-Rates
Der ENSI-Rat beurteilt in seinem Tätigkeits- und Geschäftsbericht die Aufsichtstätigkeit und Geschäftsführung des ENSI als kompetent und wirksam.
Der ENSI-Rat beurteilt in seinem Tätigkeits- und Geschäftsbericht die Aufsichtstätigkeit und Geschäftsführung des ENSI als kompetent und wirksam.
Die stete Verbesserung der nuklearen Sicherheit und Sicherung in der Schweiz ist das Hauptanliegen der internationalen Zusammenarbeit. Eine wichtige Rolle spielt dabei der regulatorische Informations- und Erfahrungsaustausch. Der ENSI-Rat hat deshalb die Strategie Internationales aktualisiert und verabschiedet.
Der ENSI-Rat hat dem Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI mit dem Leistungsauftrag 2024 bis 2027 neue Ziele gesetzt. In den Mittelpunkt der Aufsichtstätigkeit des ENSI rückt der sichere Langzeitbetrieb der Kernkraftwerke.
Per Ende 2023 ist Oskar Grözinger aus dem ENSI-Rat ausgeschieden, da er die gesetzlich festgelegte Amtszeitbeschränkung von 12 Jahren erreicht hat.
Bundesrat bestätigt sechs amtierende Mitglieder des ENSI-Rates für die kommende Legislaturperiode in ihrem Mandat.
Die Mitglieder des ENSI-Rats werden vom Bundesrat für vier Jahre gewählt. Eine Wiederwahl ist zweimal möglich. Der ENSI-Rat untersteht direkt dem Bundesrat. Dies entspricht der Forderung des schweizerischen Kernenergiegesetzes und des internationalen Übereinkommens über die nukleare Sicherheit in Bezug auf die Unabhängigkeit der Sicherheitsbehörde. Die Kommunikation und die Berichterstattung zwischen ENSI-Rat und Bundesrat erfolgen administrativ […]