ENSI-Rat

Die Mitglieder des ENSI-Rats werden vom Bundesrat für vier Jahre gewählt. Eine Wiederwahl ist zweimal möglich. Der ENSI-Rat untersteht direkt dem Bundesrat. Dies entspricht der Forderung des schweizerischen Kernenergiegesetzes und des internationalen Übereinkommens über die nukleare Sicherheit in Bezug auf die Unabhängigkeit der Sicherheitsbehörde.

Die Kommunikation und die Berichterstattung zwischen ENSI-Rat und Bundesrat erfolgen administrativ über das Generalsekretariat des UVEK. Der ENSI-Rat ist das interne und strategische Aufsichtsorgan des ENSI. Primärer Ansprechpartner des ENSI-Rats im ENSI ist die Geschäftsleitung.

Der ENSI-Rat pflegt den regelmässigen Austausch mit der KNS, welche gemäss gesetzlichem Auftrag den Bundesrat, das UVEK sowie auf Antrag des ENSI dieses in Fragen der nuklearen Sicherheit von Kernanlagen berät.

Zu den Aufgaben des ENSI-Rats zählen gemäss Art. 6 Abs. 6 des Bundesgesetzes über das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSIG):

  • die strategischen Ziele des ENSI festzulegen
  • beim Bundesrat die vom Bund zu erbringenden Abgeltungen zu beantragen
  • das Organisationsreglement zu erlassen
  • unter Vorbehalt der Genehmigung durch den Bundesrat das Personalreglement zu erlassen
  • unter Vorbehalt der Genehmigung durch den Bundesrat die Gebührenordnung zu erlassen
  • die dem ENSI vom Bundesrat delegierten Ausführungsbestimmungen zu erlassen
  • die Geschäftsführung und die Aufsichtstätigkeit des ENSI zu überwachen
  • den Direktor und die weiteren Mitglieder der Geschäftsleitung des ENSI zu wählen
  • eine ausreichende Qualitätssicherung und ein adäquates betriebliches Risikomanagement sicherzustellen
  • eine interne Revision einzusetzen und für die interne Kontrolle zu sorgen
  • den Voranschlag und die Jahresrechnung zu genehmigen
  • den Tätigkeitsbericht mit Angaben zur Aufsicht, zum Stand der Qualitätssicherung, zur Erreichung der strategischen Ziele und zum Zustand der Kernanlagen sowie den Geschäftsbericht (Jahresbericht, Bilanz mit Anhang, Erfolgsrechnung, Prüfungsbericht der Revisionsstelle) zu erstellen und sie dem Bundesrat zur Genehmigung zu unterbreiten.

Der ENSI-Rat besteht aus 5 bis 7 Mitgliedern. Er wird von einem Fachsekretariat unterstützt. Die Mitglieder des ENSI-Rats verfügen insbesondere über Fachkenntnisse im Bereich der nuklearen Sicherheit sowie über Managementerfahrungen. Sie dürfen weder eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben noch ein eidgenössisches oder kantonales Amt bekleiden, welche geeignet sind, ihre Unabhängigkeit zu beeinträchtigen (Art. 6 Abs. 3 ENSIG).

Der ENSI-Rat ist bestrebt, das ENSI als Aufsichtsbehörde weiter zu stärken und engagiert sich für die ständige Verbesserung der Sicherheit. Dabei strebt er Offenheit und Transparenz an sowie den stetigen Dialog mit allen Interessensgruppen und der Öffentlichkeit.