ENSI veröffentlicht revidiertes Organisationsreglement
Das Bundesgesetz über das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSIG) beauftragt den ENSI-Rat, ein Organisationsreglement zu erlassen. Die überarbeitete Fassung des Organisationsreglements tritt am 19. März 2025 in Kraft. Die Version vom 5. März 2018 wird aufgehoben.

Im Sinne der Transparenz macht das ENSI sein Organisationsreglement auf der Website auch der Öffentlichkeit zugänglich. Das Reglement definiert insbesondere Einzelheiten zu Aufgaben, Kompetenzen und Verfahren des ENSI-Rats und der Geschäftsleitung.
ENSI-Rat
Der ENSI-Rat besteht aus sieben vom Bundesrat gewählten Mitgliedern. Der ENSI-Rat ist das strategische und interne Aufsichtsorgan des ENSI. Unter anderem legt er für jeweils vier Jahre die strategischen Ziele fest, überwacht die Geschäftsführung und die Aufsichtstätigkeit, genehmigt die Jahresrechnung und erlässt das Organisations- und das Personalreglement sowie die Gebührenverordnung des ENSI.
Geschäftsleitung
Die Geschäftsleitung (GL) des ENSI setzt sich aus dem Direktor sowie den Leiterinnen und Leitern der verschiedenen Bereiche des ENSI zusammen, wie sie im Organigramm beschrieben sind. Als operatives Organ des ENSI ist die GL insbesondere für den Erlass von Verfügungen und die Verabschiedung von Gutachten in Bezug auf die nukleare Sicherheit und Sicherung, die Umsetzung von strategischen Vorgaben des ENSI-Rats, die Einstellung des Personals und die Erstellung und Aktualisierung von Richtlinien für die Aufsichtstätigkeit verantwortlich. Zudem unterstützt die GL den ENSI-Rat bei seinen Aufgaben, informiert die Öffentlichkeit und vertritt das ENSI in internationalen Organisationen.