Positionspapier zur Unabhängigkeit des ENSI
Aufsichtsbehörden über die nukleare Sicherheit müssen unabhängig sein. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI erfüllt diese Anforderung und stützt sich dabei auf internationale, nationale und interne Vorgaben.
Die Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörde ist eine internationale Vorgabe. Die internationale Atomagentur IAEA stellt Anforderungen an die Unabhängigkeit der nuklearen Aufsichtsbehörden. Sie fordert insbesondere die organisatorische Unabhängigkeit und die effektive, unabhängige Aufsichtstätigkeit der Behörde. Für die Schweiz sind die IAEA-Vorgaben durch die Ratifizierung des Übereinkommens über die nukleare Sicherheit verbindlich geworden.
„Wir sind wirtschaftlich und politisch unabhängig. Wir lassen uns in unserer fachlichen Beurteilung nicht beeinflussen. Für uns hat die Sicherheit oberste Priorität“, betont ENSI-Direktor Hans Wanner. Mit der Gründung des ENSI 2009 als Nachfolgeorganisation der Hauptabteilung für die Sicherheit von Kernanlagen HSK ist auch die internationale Forderung nach der organisatorischen Unabhängigkeit erfüllt worden.
Die Unabhängigkeit des ENSI wurde im Rahmen der IRRS-Mission 2011 überprüft.