Werner Bühlmann
Werner Bühlmann (1946) hat 1971 das Studium der Rechte an der Universität Zürich mit dem Lizenziat abgeschlossen. Nach Praktika am Bezirksgericht Bülach und am Obergericht Schaffhausen erwarb er 1973 das zürcherische Rechtsanwaltspatent und promovierte 1975 an der Universität Zürich. Zwischen 1975 und 1980 arbeitete er als Rechtskonsulent in einem Detailhandelsunternehmen und in einer Treuhandfirma in Zürich.
Von 1980 bis zu seiner Pensionierung im Jahre 2011 war er in verschiedenen Funktionen im Bundesamt für Energie (BFE) tätig, zuerst als Leiter des Rechtsdienstes, danach von 2000 bis 2010 als Leiter der Abteilung Recht und Sicherheit und Mitglied der Geschäftsleitung sowie ab 2005 zusätzlich als Stellvertreter des Direktors.
Zum Aufgabenbereich von Werner Bühlmann gehörte insbesondere die Vorbereitung der Gesetzgebung; diese umfasste im nuklearen Bereich das Kernenergiegesetz, das Kernenergiehaftpflichtgesetz und das ENSI-Gesetz sowie die dazugehörigen Verordnungen.
Weiter war er zuständig für die Durchführung der atomrechtlichen Bewilligungsverfahren sowie die Erarbeitung und den Vollzug des Sachplans geologische Tiefenlager. Er leitete zudem während vielen Jahren die Arbeitsgruppe des Bundes für die nukleare Entsorgung (AGNEB). Bei allen diesen Tätigkeiten pflegte er eine intensive Zusammenarbeit mit dem ENSI bzw. seiner Vorgängerorganisation HSK.
Er ist seit 2012 Mitglied des ENSI-Rates.