Präsident des ENSI-Rats tritt in den Ausstand

Peter Hufschmied, der Präsident des ENSI-Rats, tritt per sofort in den Ausstand. Grund für diesen Schritt sind die jüngst in den Medien erhobenen Vorwürfe gegen Hufschmied, die seine Unabhängigkeit als ENSI-Rat infrage stellen. Vizepräsidentin Anne Eckhardt Scheck führt nun den ENSI-Rat. Auf die fachlichen Entscheide des ENSI haben diese Vorgänge keinen Einfluss, weil der ENSI-Rat nicht in das operative Geschäft des ENSI eingreifen darf.

Verschiedentlich wurde in den Medien die Unabhängigkeit des ENSI-Ratspräsidenten Peter Hufschmied bezweifelt. Ihm wurde Nähe zu Kernkraftwerksbetreibern nachgesagt. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) klärt Fragen zur Unabhängigkeit der Mitglieder des ENSI-Rats bis Ende Jahr im Rahmen des ohnehin laufenden Prozesses der Erneuerungswahlen ab. Bis die Frage nach seiner Unabhängigkeit geklärt ist, tritt Hufschmied in den Ausstand. Er betont, dass dies auf eigenen Wunsch geschieht und nicht auf Druck von aussen. „Ich bin überzeugt, dass meine Tätigkeit als ENSI-Rat alle Anforderungen an die Unabhängigkeit immer erfüllt hat“, sagt Hufschmied. Mit seinem Entscheid möchte er zu einer Versachlichung der Diskussion beitragen, so dass wieder die fachlichen Fragen über die Sicherheit der Kernanlagen in der Schweiz im Mittelpunkt der öffentlichen Debatte stehen. In der Zwischenzeit übernimmt Anne Eckhardt Scheck, die Vizepräsidentin des ENSI-Rats, die Aufgaben von Peter Hufschmied.

Der ENSI-Rat besteht aus fünf bis sieben Mitgliedern, die vom Bundesrat für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt werden. Auch der Präsident wird vom Bundesrat bestimmt. Der ENSI-Rat ist das interne Aufsichtsorgan des ENSI und ist vergleichbar mit einem Verwaltungsrat in der Privatwirtschaft. Seine Aufgaben sind im ENSI-Gesetz, Artikel 6, klar geregelt. Demnach legt der ENSI-Rat zum Beispiel die strategischen Ziele des ENSI fest, er erlässt das Organisationsreglement oder wählt die Geschäftsleitung. Auf das operative Geschäft des ENSI hat der ENSI-Rat keinen Einfluss. Fachentscheide fällt einzig die Geschäftsleitung des ENSI. Unabhängig vom ENSI-Rat erlässt sie Verfügungen und setzt gegenüber den Betreibern von Kernkraftwerken Forderungen durch.