Leistungsauftrag des ENSI-Rats an das ENSI: 2020 bis 2023
Für die Aufsichtstätigkeit des ENSI in den Jahren 2020 bis 2023 setzt der ENSI-Rat strategische Ziele in den folgenden Bereichen: Betrieb der Kernanlagen, Ausserbetriebnahme und Stilllegung von Kernanlagen, Strahlen- und Notfallschutz, Entsorgung radioaktiver Abfälle, Information und Kommunikation, Personalpolitik und Finanzpolitik.
Der ENSI-Rat formuliert entsprechend seines gesetzlichen Auftrags (Art. 6 Abs. 6 lit. a Bundesgesetz über das Eidgenössische Nuklear-Sicherheitsinspektorat, ENSIG) periodisch einen Leistungsauftrag für das ENSI. Das in Art. 1 S. 2 Kernenergiegesetz (KEG) verankerte Schutzziel bestimmt die strategische Zielsetzung des ENSI-Rats. Der nuklearen Sicherheit ist oberste Priorität einzuräumen.
Der Leistungsauftrag gilt jeweils für eine Legislaturperiode und wird in einer jährlichen Leistungsvereinbarung konkretisiert.
Der neue Leistungsauftrag definiert die Ziele des ENSI für die Jahre 2020 bis 2023. In der Leistungsvereinbarung werden die Ziele für das Jahr 2020 im Detail aufgeführt. Sie sind unterteilt in generelle Ziele, Ziele der Anlagenbegutachtung, Ziele der Betriebsüberwachung und Ziele im Bereich Führung.
Der ENSI-Rat überprüft regelmässig die Einhaltung der im Leistungsauftrag festgehaltenen strategischen Ausrichtung und die Erreichung der in der Leistungsvereinbarung festgehaltenen Jahresziele.
Strategische Ziele 2020-2023
Die strategischen Schwerpunkte und Ziele 2020-2023 sind die Folgenden:
1. Betrieb der Kernanlagen: Das ENSI wacht darüber, dass sich die Sicherheit in den schweizerischen Kernanlagen auch während des Langzeitbetriebs auf einem im internationalen Vergleich hohen Niveau bewegt.
Neben den technischen Vorgaben sind für den Langzeitbetrieb auch im Bereich Mensch und Organisation und der Sicherung, einschliesslich der IT-Sicherheit, die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um einen sicheren Betrieb jederzeit gewährleisten zu können.
2. Ausserbetriebnahme und Stilllegung von Kernanlagen: Die Aufsicht über die erste Stilllegung eines Kernkraftwerkes in der Schweiz wird vom ENSI proaktiv wahrgenommen.
Das Grossprojekt „Stilllegung“ wird neben Strahlenschutzaspekten auch Aufgaben im Bereich der Logistik, des konventionellen Arbeitsschutzes und des Umweltschutzes, deren Schnittstellen zur nuklearen Sicherheit vom ENSI im Auge zu behalten sind, umfassen.
3. Strahlen- und Notfallschutz: Das ENSI stärkt seine Position als kompetenter und vertrauenswürdiger Ansprechpartner für Fragen des Strahlen- und Notfallschutzes und gestaltet neue Regelungen aktiv mit.
Der Strahlenschutz stellt eine wichtige Querschnittsaufgabe des ENSI dar. Das ENSI muss sich bei diesem Thema kontinuierlich auf dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik bewegen, um eine wirksame und nachhaltige Aufsicht gewährleisten zu können. Um einen effektiven Notfallschutz zu unterstützen, muss sich das ENSI gut mit den weiteren beteiligten Akteuren koordinieren.
4. Entsorgung radioaktiver Abfälle: Das ENSI nimmt die Aufsicht über die Entsorgung der radioaktiven Abfälle sowohl mit hoher als auch thematisch breiter Fachkompetenz proaktiv wahr.
In der Leistungsauftragsperiode 2020-2023 wird sich das ENSI vertieft mit der Umsetzung der sicherheitstechnischen Anforderungen an die Rahmenbewilligung durch die Entsorgungspflichtigen befassen. In die Leistungsauftragsperiode fallen zudem die Stellungnahmen des ENSI zum Entsorgungsprogramm und zu den Kostenstudien für die Stilllegungs- und Entsorgungsfonds.
5. Information und Kommunikation: Das ENSI stärkt die Öffentlichkeitsarbeit. Es identifiziert öffentlichkeitsrelevante Themen frühzeitig und kommuniziert entsprechend kompetent, differenziert und zeitnah.
Von grosser Wichtigkeit ist die strategische Kommunikation, die unabhängig von Vorfällen und Events für das ENSI wichtige Problemstellungen adressatengerecht vermittelt. Sie trägt zum Aufbau der generellen Glaubwürdigkeit des ENSI wesentlich bei.
6. Personalpolitik: Das ENSI betreibt eine zeitgemässe sowie vorausschauende Personalpolitik und positioniert sich als attraktiver Arbeitgeber. Es stellt den Erhalt seiner Kompetenzen sicher und fördert die Entwicklung seiner Mitarbeitenden.
Um auch in der kommenden Leistungsauftragsperiode die Kompetenzen bei den Mitarbeitenden auf einem hohen Niveau halten zu können, bedarf es einer Personalpolitik, welche insbesondere darauf abzielt, angemessene Nachfolgeregelungen für Leistungsträger gestalten zu können.
7. Finanzpolitik: Das ENSI überprüft laufend seine Prozesse mit Blick auf betriebswirtschaftliche Grundsätze und ergreift Massnahmen zu deren Optimierung.
Gemäss Art. 1 Abs. 3 ENSIG ist das ENSI angehalten, unter dem Vorbehalt des Vorrangs der nuklearen Sicherheit, seine Aufgaben nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu erfüllen.