Externe Abklärung bestätigt Unabhängigkeit des ENSI – Optimierung der Abläufe in die Wege geleitet

Die Unabhängigkeit des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats ENSI ist intakt und soll weiter gestärkt werden. Eine externe Abklärung im Auftrag des ENSI-Rats ergab keinerlei Hinweise auf eine materielle Beeinflussung durch die Nagra. Als Folge der Untersuchung hat das ENSI die Vorschriften über die internen Abläufe bei der Erstellung von Protokollen sowie von Berichten und Gutachten angepasst.

„Neben der Fachkompetenz ist die Unabhängigkeit das zentrale Kriterium dafür, dass die Aufsichtsbehörde ihre Funktion wirkungsvoll ausüben kann“, erklärt Anne Eckhardt, Präsidentin des ENSI-Rates. Es sei deshalb die Pflicht des ENSI-Rates gewesen, Vorwürfen über mangelnde Unabhängigkeit des ENSI nachzugehen. Gestützt auf das Ergebnis der Abklärungen stellt Anne Eckhardt fest: „Der ENSI-Rat spricht der Geschäftsleitung und den Mitarbeitenden des ENSI sein volles Vertrauen aus.“

Bei unterschiedlichen Gelegenheiten hatten die beiden Geologen Walter Wildi, ehemaliger Präsident der früheren Eidgenössischen Kommission für die Sicherheit von Kernanlagen KSA, und Marcos Buser, ehemaliges Mitglied der Kommission für Nukleare Sicherheit KNS, Vorwürfe geäussert, dass zwischen ENSI und Nagra ein „Filz“ herrsche, das ENSI nicht über die nötige Fachkompetenz verfüge und von der Nagra abhängig sei sowie dass das ENSI systematisch die Empfehlungen externer Experten ignoriere.

Der ENSI-Rat beauftragte die Firma „Interface – Politikstudien Forschung Beratung“ mit den vertieften Abklärungen. Diese kommt in ihrem Bericht zum Schluss, dass diese Vorwürfe gegenstandslos sind: „Es wurden keine Indizien dafür gefunden, dass die Nagra Manipulationen im Sachplanverfahren oder dem Umfeld des Sachplanverfahrens vornimmt.“ Der Bericht hält weiter fest: „Die Fachkompetenz ist nach Ansicht der Gutachter beim ENSI gegeben.“ Der ENSI-Rat fand zudem keine Belege für den Vorwurf, das ENSI habe Anregungen der KNS systematisch nicht aufgenommen.

Bei zwei Vorwürfen zeigte sich, dass die Abläufe ENSI-intern über Verbesserungsbedarf verfügen. Bei Protokollen, aber auch Berichten und Gutachten soll keine „Vorvernehmlassung“ bei der Nagra stattfinden. In beiden Fällen hat der ENSI-Rat bereits Massnahmen veranlasst.

Die Experten der Firma Interface hatten für ihre Arbeit keinerlei Vorgaben. Sie identifizierten für ihre Analyse aus den Aussagen von Walter Wildi und Marcos Buser sechs Hauptkritikpunkte und befragten dazu zwölf Personen, darunter Marcos Buser sowie Schlüssel-Personen aus dem ENSI und der Nagra. Zudem konnten die Gutachter Einblick in verschiedene, auch vertrauliche Dokumente nehmen.

Der ENSI-Rat hat seine Abklärungen Ende November abgeschlossen. Er wird die Empfehlungen aus dem Bericht der Firma Interface weiter verfolgen und sich auch künftig für eine klare Rollenteilung zwischen ENSI und Nagra im Sachplanverfahren einsetzen.

Der ENSI-Rat

Der ENSI-Rat besteht aktuell aus sieben Personen, die vom Bundesrat gewählt sind, und trägt die oberste Verantwortung für das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat. Er setzt den strategischen Rahmen für das ENSI fest, erlässt das Organisations- und das Personalreglement des ENSI, wählt die Geschäftsleitungsmitglieder des ENSI und überwacht die Geschäftsführung und -tätigkeit des ENSI.

 

Kontakt/Rückfragen

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