Der Bundesrat wählt Thomas Wildermann als neues ENSI-Rat-Mitglied
Der Bundesrat hat am 9. Mai 2025 Thomas Wildermann als neues Mitglied des ENSI-Rats gewählt. Er tritt sein Amt am 1. Oktober 2025 an.
Der Bundesrat hat am 9. Mai 2025 Thomas Wildermann als neues Mitglied des ENSI-Rats gewählt. Er tritt sein Amt am 1. Oktober 2025 an.
Der ENSI-Rat beurteilt die Aufsichtstätigkeit des ENSI über die Schweizer Kernanlagen als verantwortungsvoll, angemessen und von hoher Qualität.
Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI publiziert sein revidiertes Organisationsreglement. Das Reglement legt im Detail die Aufgaben, Verantwortlichkeiten, Organisation und Geschäftsführung des ENSI fest.
Im Herbst 2024 traf sich der ENSI-Rat mit der finnischen Behörde für Strahlenschutz und nukleare Sicherheit (STUK) und der schwedischen Behörde für Strahlenschutz (SSM). Zudem stand in Finnland ein Besuch der Kernkraftwerke am Standort Olkiluoto auf dem Programm.
Der ENSI-Rat hat eine Compliance-Politik für das ENSI verabschiedet. Sie bildet den Rahmen für ein Compliance-Management-System (CMS), das sich an der ISO 37301 orientiert. Damit setzt das ENSI das Anliegen des Bundesrats um, ausgelagerte Organisationen mit einem umfassenden CMS auszustatten.
Der ENSI-Rat beurteilt in seinem Tätigkeits- und Geschäftsbericht die Aufsichtstätigkeit und Geschäftsführung des ENSI als kompetent und wirksam.
Die stete Verbesserung der nuklearen Sicherheit und Sicherung in der Schweiz ist das Hauptanliegen der internationalen Zusammenarbeit. Eine wichtige Rolle spielt dabei der regulatorische Informations- und Erfahrungsaustausch. Der ENSI-Rat hat deshalb die Strategie Internationales aktualisiert und verabschiedet.
Der ENSI-Rat hat dem Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI mit dem Leistungsauftrag 2024 bis 2027 neue Ziele gesetzt. In den Mittelpunkt der Aufsichtstätigkeit des ENSI rückt der sichere Langzeitbetrieb der Kernkraftwerke.
Per Ende 2023 ist Oskar Grözinger aus dem ENSI-Rat ausgeschieden, da er die gesetzlich festgelegte Amtszeitbeschränkung von 12 Jahren erreicht hat.